Im DSGVO-Center gibt es den Punkt Daten bereinigen. Hier können Adressen nach bestimmten Filterkriterien (letzter Kontakt, letzter Beleg, letztes Angebot) angezeigt werden um zu kontrollieren, welche Adressdaten bereinigt werden können, bzw. welche „Karteileichen“ man evtl. noch im System hat.
Die Filterkriterien kann man unter „Einstellungen“ –> „Filterkriterien“ selbst einstellen.
Standardmäßig sind sie auf „Belege älter als 10 Jahre“ und „Letzter Kontakt vor 5 Jahren“ eingestellt. Sollten noch buchhaltungsrelevante Daten bei einer zu löschenden Adresse vorhanden sein, werden die personenbezogenen Daten bereinigt, die Adresse selbst bleibt als „Bereinigte“ Adresse im System erhalten. Man kann in diesem Fall im Menü auch nur die Option „Bereinigen“ wählen, die Option „Löschen“ ist inaktiv.
Einzelne Datensätze können natürlich von der Löschprüfung ausgenommen werden.
Bei Firmenadressen werden nur die Ansprechpartner bereinigt, bei Privatadressen immer die komplette Adresse.
Wichtiger Hinweis: Wenn die Daten über das Tool bereinigt/gelöscht werden, sind sie definitiv gelöscht und können nicht mehr (wie bei der Psyeudonymisierung“) zurückgeholt werden.